AGBs Möbeltischlerei Manfred Manzl

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Möbeltischlerei Manzl e. U., Bahnhofstraße 5, 6363 Westendorf, FN 497395 p
I. Geltungsbereich
Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen u. Leistungen erfolgen zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Durch Auftragserteilung werden unsere AGB Vertragsbestandteil u. vom Auftraggeber zur Gänze anerkannt. Abweichende Vereinbarungen u. Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

II. Angebote, Auftragsannahme
Eine Offertstellung (reine Auspreisung angebotener Leistungen und Waren) erfolgt unentgeltlich, ist jedoch nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgt. Der Vertrag kommt erst mit der Absendung (Übergabe) unserer Auftragsbestätigung an den Kunden zustande.
Kostenvoranschläge sind Offerte, die uns nicht zur Annahme des Auftrages bzw. zur Durchführung der im Kostenvoranschlag verzeichneten Leistungen verpflichten, und sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt werden.
Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne und Unterlagen ähnlicher Art bleiben auch im Falle einer Auftragserteilung unser geistiges Eigentum.
Mit den angebotenen Preisen bleiben wir unseren Kunden drei Monate ab deren Bekanntgabe bzw. ab Angebotsannahme im Wort (ausgenommen den Fall einer gesonderten Preiserhöhungsabsprache). Liegen zwischen der Preisbekanntgabe u. der Lieferungsausführung mehr als drei Monate, so sind wir berechtigt, zwischenzeitig eingetretene Preiserhöhungen, die durch kollektivvertragliche Lohnerhöhungen oder Materialpreiserhöhungen erfolgten, in Rechnung zu stellen.

III. Lieferung, Gefahrenübergang
Falls keine Zulieferung durch uns vereinbart ist u. der Kunde die Beförderung des bestellten Werkes an einen bestimmten Ort wünscht, hat er die Beförderungsart zu bestimmen. Mangels besonderen Auftrages ist eine Beförderung mit Bahn, Post oder mit einem Frächter anzunehmen. Wir haben durch die Übergabe an den Transporteur unserer Lieferverpflichtung entsprochen. Alle Gefahren, auch die des zufälligen Unterganges, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über.
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen u. rechtlichen Voraussetzungen erfüllt hat. Eventuelle Maurer- oder Elektroinstallationsarbeiten, allenfalls erforderliche Gerüste u. Arbeiten sonstiger Professionisten sind vom Kunden beizustellen, wenn diese Arbeiten nicht ausdrücklich im Preis inkludiert sind. Ebenso ist der erforderliche Licht- u. Kraftstrom vom Kunden beizustellen. Erforderliche Zustimmungen Dritter, Anzeigen an Behörden u. die Einholung von behördlichen Bewilligungen hat der Kunde auf seine Kosten zu veranlassen.
Von uns angegebene Liefertermine stellen nur Annäherungstermine dar. Wird ein von uns schriftlich zugesagter Liefertermin um mehr als eine Woche überschritten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten.

IV. Reparaturen
Der Lieferant hat den Kunden auf die Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur dann aufmerksam zu machen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich auf Wiederherstellung um jeden Preis besteht. Erweist sich erst im Zuge der Durchführung der Reparatur und ohne dass dies dem Lieferanten aufgrund dessen Fachwissens bei Vertragsabschluss erkennbar war, dass die Sache zur Wiederherstellung ungeeignet ist, so hat der Lieferant dies dem Kunden unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde hat in diesem Fall die bis dahin aufgelaufenen Kosten bzw. wenn er darauf besteht und dies technisch noch möglich ist, die Kosten für den Zusammenbau zerlegter Sachen zu bezahlen.

V. Geringfügige Leistungsänderungen
Änderungen gegenüber der vereinbarten Leistung bzw. Abweichungen sind dem Kunden zumutbar, wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind. Als sachlich gerechtfertigt gelten insbesondere werkstoffbedingte Veränderungen, z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur u. ä.

VI. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen) sind uns sofort zu melden. Der Kunde hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um diese Zugriffe zu beseitigen. Er hat die damit verbundenen Kosten zu tragen u. uns diesbezüglich schad- u. klaglos zu halten. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über das Vorbehaltseigentum ohne unsere vorherige Zustimmung untersagt.

VII. Zahlungen
Zahlungen haben netto Kassa ohne Abzug zuzüglich gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer binnen acht Tagen nach Rechnungslegung zu erfolgen. Bei Zahlung durch Wechsel, Scheck o. ä. wird unsere Forderung erst mit der Einlösung u. rechtswirksamen Gutschrift getilgt. Diskont- sowie allfällige Inkassospesen trägt der Kunde. 30 % der Auftragssumme sind bei der Auftragserteilung fällig. Eine allenfalls zugesagte Lieferfrist beginnt erst mit dem Anzahlungstag zu laufen. Weitere 30 % der Auftragssumme sind bei Lieferung fällig. Der Rest ist fällig bei Fertigstellung u. Rechnungslegung. Bei Zahlungsverzug, auch wenn er durch einen vom Kunden zu verantwortenden Annahmeverzug verursacht wird, wird ein Zinssatz von 8 % über dem jeweils gültigen von der österreichischen Bundesregierung verlautbarten Basiszinssatz berechnet. Für Verursacher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % per annum.
Der Kunde, welcher Unternehmer ist, ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Zahlungen an unser Unternehmen aufzurechnen oder die Zahlungen aus sonstigen Gründen zurückzubehalten.

VIII. Gewährleistung, Haftung
Wir leisten für die von uns gelieferten Produkte lediglich Gewähr dafür, dass diese die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen, für darüber hinausgehende besondere Eigenschaften, nur soweit schriftlich zugesagt. Geringfügige, durch die Sache bedingte Abweichungen (z. B. bei Maserung, Farben, Holz- u. Furnierbild, Strukturen u. ä.) sind vom Kunden zu tolerieren. Die Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf Verbesserung, Preisminderung oder gänzlichem oder teilweisem Austausch durch mangelfreie Sachen. Bei Zulieferteilen beschränkt sich unsere Gewährleistung gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auf die Abtretung der uns gegen unsere Lieferanten (Erzeuger) zustehenden Ansprüche. Es ist uns gestattet, Nachbesserungen entweder an Ort u. Stelle oder in unserer Werkstatt vorzunehmen. Eine einseitige Rücksendung der Ware oder eine Verrechnung von Lagerkosten ist nicht zulässig.
Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Feststellbare Mängel sind uns von Kunden, die Unternehmer sind, bei sonstigem Ausschluss binnen vierzehn Tagen ab Anlieferung schriftlich mitzuteilen.
Für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Für Schäden, die auf erhöhte Raumfeuchtigkeit zurückgehen, übernehmen wir keine Haftung. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Produkthaftungsansprüche, die aus anderen Bestimmungen als dem Produkthaftungsgesetz (BGBI 1988/99 idgF) abgeleitet werden könnten, werden ausgeschlossen.

IX. Sonstiges
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendung völkerrechtlicher Kaufrechtsübereinkommen wird ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kitzbühel.
Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen. Die unwirksame oder unzulässige Bestimmung ist vielmehr durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommende zulässige Regelung zu ersetzen. Ist das vorliegende Geschäft auf Seiten des Kunden ein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, so gehen insoweit die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes vor.
Die Preise sind erstellt nach den derzeit geltenden Lohn- u. Materialkosten.

Innenarchitektur und Interior Design

Möbeltischlerei Manfred Manzl
Bahnhofstraße 5, 6363 Westendorf, Bez. Kitzbühel, Tirol
Telefon: +43 (0)5334 / 6296
Mobile: +43 (0)664 /211 61 97
E-mail: office@tischlerei-manzl.at